Für interessierte Einsatzstellen FdaG

 

Durch den Einsatz Freiwilliger im Rahmen eines  Freiwilligendienstes können gemeinwohlorientierte Organisationen Ihre Angebote und Ihren Unterstützerkreis erweitern. Der FdaG Sachsen richtet sich an Menschen, die sich neu orientieren möchten und bislang mit dem klassischen Ehrenamt noch nicht erreicht wurden. Teilnehmen können Freiwillige jedes Alters ab 18 Jahre, mit einer Dienstdauer von 6 bis max. 24 Monate und einer wöchentlichen Dienstzeit zwischen 8 und 20 Stunden.
Nutzen Sie diese Chance für Ihre Organisation!

Was bringt der FdaG Ihren Einrichtungen?

Der Einsatz eines Freiwilligen bietet Ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Vorteilen:

 

  • Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer gemeinwohlorientierten Aufgaben,
  • Entlastung des Fachpersonals,
  • Ermöglichung zusätzlicher Angebote durch neue Kompetenzen der Freiwilligen,
  • Begeisterung der Teilnehmer für das Berufsbild,
  • Stärkung der Engagementstruktur Ihrer Organisation.


Mit einer Beteiligung am FdaG Sachsen können Sie die Potenziale Ihrer Institution erhöhen und durch die Mitwirkung sowie den Blickwinkel Außenstehender profitieren. 

Was bieten Ihnen die FdaG Träger?

Die FdaG-Träger ermöglichen Ihnen einen umfassenden Service für die Einrichtung und Besetzung eines Freiwilligenplatzes. Die Träger übernehmen:

 

  • die Unterstützung bei der Einrichtung und Beschreibung einer möglichen Einsatzstelle,
  • die Durchführung einer jährlichen Einsatzstellenkonferenz,
  • die Auswahl und Vermittlung geeigneter Freiwilliger; Sie können eigene Vorschläge unterbreiten oder sich an der Auswahl aktiv beteiligen.
  • die Durchführung eines Bildungstages pro Monat für die Freiwilligen,
  • den Abschluss einer Dreiseitenvereinbarung und die Abrechnung inkl. Zahlung der Aufwandsentschädigung,
  • die Betreuung und Begleitung der Anleiter und der Freiwilligen in der Einsatzstelle,
  • in Krisensituationen Angebot der Vermittlung vor Ort.

Wie werden Sie Einsatzstelle?

Um Einsatzstelle des FdaG zu werden, müssen Sie Kontakt zu dem für Ihre Region zuständigen FdaG-Träger aufnehmen. Im Vorfeld sollten Sie mögliche Einsatzfelder auswählen und die Sicherstellung einer fachlichen Anleitung für den Freiwilligen prüfen.Durch die Einsatzstellen muss eine Haftpflichtversicherung für die Freiwilligen sichergestellt werden. Die Unfallversicherung ist über § 2 Abs. 1a SGB VII gesetzlich geregelt. Für die Betreuung durch den FdaG-Träger fällt ein Einsatzstellenbeitrag an. Die genaue Höhe erfahren Sie bei dem jeweiligen Träger.

 

Hier können Sie den Flyer für interessierte Einrichtungen downloaden. Für weiterführende Informationen setzen Sie sich bitte mit dem für Ihre Region zuständigen Träger in Verbindung.